Gesellschaftsrecht – Wir führen Sie sicher durch die verschiedenen Rechtsformen
Für Unternehmen hält das deutsche Gesellschaftsrecht zahlreiche mögliche Rechtsformen bereit. Daraus ergeben sich flexible Möglichkeiten, die eigenen unternehmerischen Bedürfnisse zu organisieren und auf dem Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten Rechtsformen in Deutschland gehören zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), letztere auch in ihrer Unterform einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG). Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Wahl der passenden Rechtsform als auch im Bereich der Gestaltung und Umgestaltung bestehender Konzepte.
Unsere Beratungsfelder und Mandate
Im Bereich des Gesellschaftsrechts gibt es eine Vielzahl von Fragestellungen und Beratungsfeldern. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie zum Beispiel vor folgenden Aufgaben und Anforderungen stehen:
- Unternehmens-Umstrukturierungen
- Unternehmens-Nachfolgen
- Wechsel in Unternehmens-Führungen
- Wechsel bei Eigentümern oder Gesellschaftern
- Sicherung von Unternehmen, Unternehmens(an)teilen und Unternehmenserträgen vor Insolvenzen und anderen Zugriffen
- Vermeidung von Unternehmensrisiken
- juristisch-betriebswirtschaftliche Prophylaxe von unternehmerischen Krisensituationen
- Unterstützung, Hilfestellung und Beratung in konkreten und akuten (unternehmerischen) Krisensituationen
Um unsere Mandanten in diesen und weiteren Fragen zum Gesellschaftsrecht umfassend beraten und begleiten zu können, kooperieren wir hier mit externen Experten unseres Vertrauens. Zu unserem Netzwerk gehören zum Beispiel Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Bei Fragen rund um das Thema Gesellschaftsrecht stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zu Ihrer speziellen Herausforderung!