Infektionsschutz vor dem Coronavirus für Mandanten und Mitarbeiter/-innen
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institiut (RKI) derzeit als hoch eingeschätzt. Die Mitarbeiter der Kanzlei ZBICK & PARTNER RECHTSANWÄLTE folgen daher den Maßnahmeempfehlungen des RKI zum Infektionsschutz.
Hierzu gehört, dass unsere Mitarbeiter/-innen seit dem 16.03.2020 zum Teil im Home-Office arbeiten. Aufgrund unserer bereits im Jahre 2004 eingerichteten und stets weiterentwickelten Digitalisierung der Akten und Arbeitsabläufe sind wir hierauf seit Jahren eingerichtet.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, den persönlichen Gesprächskontakt mit Mandanten jederzeit bei Bedarf auch per Telefonkonferenz durchzuführen.
Selbstverständlich sind wir trotz dieser Maßnahmen jederzeit auch weiterhin während der üblichen Öffnungszeiten (Mo-Do 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr sowie Fr 8:00 - 15:00 Uhr) für Sie erreichbar. Der Kanzleibetrieb geht ohne Enschränkungen weiter.
Wir wünschen Ihnen eine gute Gesundheit und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.