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Liquidation - Unternehmsauflösung durch unsere Kanzlei

Liquidation – Auflösung als letztes Mittel

Bei einer Liquidation wird ein Unternehmen komplett aufgelöst. Alle Vermögensgegenstände werden veräußert, um Kapital als Bargeld freizusetzen. Die Abwicklung erfolgt durch den Geschäftsführer oder die Vorstandsmitglieder. Wahlweise kann auch ein Liquidator mit dieser Aufgabe betraut werden. In unserer Kanzlei finden Sie Experten im Bereich der Liquidation. Ebenso übernehmen wir Liquidationen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nach den Normen der Insolvenzverordnung.

 

Gute Gründe – Wann eine Liquidation erforderlich ist

Gerät ein Unternehmen in die Krise, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Handlungsspielräume. Im ersten Schritt versuchen die Experten unserer Kanzlei immer die Wege der Unternehmenssanierung zu gehen. Ist dies nicht möglich und bringen auch Restrukturierungen vermutlich nicht den gewünschten Erfolg, kann eine Liquidation das Mittel der Wahl sein.

 

Gründe sind zum Beispiel:

  • Unrentabilität des Unternehmens
  • Erreichung des Betriebszwecks
  • Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter durch Krankheit oder Tod
  • Ablauf der vereinbarten Zeit einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Beschluss der Hauptversammlung
  • Eröffnung des Konkursverfahrens
  • Ablehnung eines Konkursverfahrens zwecks Mangels an Masse

 

Das Hauptziel der Liquidation ist die Befriedigung von Gläubigeransprüchen. Weiterhin sollen die geschäftlichen wie auch persönlichen Bindungen der Gesellschafter oder Geschäftsführer gelöst werden, das Unternehmen wird aus dem Handelsregister gelöscht.

 

Die Aufgabe der Liquidatoren

Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte und lösen noch offene Verpflichtungen ein. Im Rahmen der Liquidation dürfen Geschäfte getätigt und sogar Neuverträge geschlossen werden. Am Stichtag des Auflösungsbeschlusses muss eine Liquidationsbilanz mit Erläuterungen vorliegen. Eine weitere wichtige Aufgabe des Liquidators ist der sogenannte Gläubigeraufruf. Wird eine GmbH aufgelöst, dann wird das Gesellschaftsvermögen nach §72 GmbHG an die Gesellschafter verteilt. Die Liquidatoren übernehmen dann per Handelsregistereintrag die Außenvertretung. Die Auflösung wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht, die Gläubiger werden aufgefordert, eventuelle Ansprüche anzumelden, bzw. geltend zu machen. Ohne diesen Aufruf ist es nicht möglich, die Gesellschaft aus dem Handelsregister zu löschen.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Ihr Unternehmen in der Krise steckt! Wir unternehmen einer ausführlichen Sanierungsberatung alle erforderlichen Schritte zur Unternehmenssanierung oder Restrukturierung. Als letzte Mittel unterstützen wir Sie bei der Liquidation und der Auflösung Ihrer Firma.

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